Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 15.07.1999 - 3 Ca 725/98 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99
Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 15.07.1999 - AZ.: 3 Ca 725/98 - teilweise abgeändert: .Mit Schreiben vom 29.02.1996 (ABl. 143 in der Akte 3 Ca 725/98) forderte er die Beklagte unter Fristsetzung zum 07.03.1996 auf, diese weitere Teilkündigung rückgängig zu machen, mit dem Hinweis, daß dies sonst einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen könnte.
Der Kläger hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 05.03.1996 (vgl. ABl. 144 in der Akte 3 Ca 725/98) - der Beklagten zugegangen am 08.03.1996 - gekündigt.
Mit Telefax vom 14.02.1996 (ABl. 142 in der Akte 3 Ca 725/98) forderte der Kläger die Beklagte nochmals auf, diese Ausgleichsprovisionen spätestens bei der nächsten Gehaltszahlung auszuzahlen und wies darauf hin, daß ein Arbeitsverhältnis, in dem die vertragliche Vergütung teilweise nicht bezahlt wird, für ihn nicht akzeptabel sei.
An Bewerbungskosten seien DM 825,-- (vgl. im einzelnen ABl. 59 in der Akte 3 Ca 725/98) angefallen.
Auf die Mahnung vom 25.08.1995 und eine telefonische Anfrage im November 1995 hat sie lapidar mitgeteilt, der Kläger erhalte die geltend gemachten Beträge nicht, auf die erneute Abmahnung vom 17.02.1996 hin, in der der Kläger darauf hingewiesen hat, daß für ihn ein Arbeitsverhältnis, in dem die vertragliche Vergütung teilweise nicht gezahlt wird, nicht akzeptabel ist (vgl. ABl. 142 in der Akte 3 Ca 725/98), hat sie nicht reagiert.
- LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Arbeitnehmerkündigung - Auflösungsverschulden - Schadensersatzanspruch
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 15.07.1999 -- AZ.: 3 Ca 725/98 -- teilweise abgeändert:.